Was ist KOBIK?
Die Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität ist Anlaufstelle für Personen, die verdächtige Internetinhalte melden möchten. Diese Meldungen werden an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland weitergeleitet. KOBIK sucht auch aktiv im Internet nach strafrechtlich relevanten Inhalten. KOBIK ist zudem für eine vertiefte Analyse im Bereich der Internetkriminalität besorgt und steht der Öffentlichkeit, Behörden und Internetservice-Providern als Kompetenzzentrum zur Verfügung.
top
Organisation
KOBIK ist in die drei Teilbereiche Monitoring, Analyse und Clearing gegliedert:
Die Aufgaben des Teilbereichs MONITORING sind:
-Entgegennahme aller Meldungen aus dem In- und Ausland
-Verdachtslose und gezielte Internetrecherchen nach deliktischen Inhalten
-Abklärung und Erhebung von Standorten und Urheberschaft inkriminierter Internetinhalte
Die Aufgaben des Teilbereichs ANALYSE sind:
-Systematische Analyse und Interpretation aller öffentlichen und internen Quellen im Bereich der Internetkriminalität
-Laufende Information über aktuelle Trends und Gegenmassnahmen
-Führen der Statistiken
Die Aufgaben des Teilbereichs CLEARING sind:
-Überprüfen der eingehenden Verdachtsmeldungen auf Strafrelevanz
-Durchführen von Vorabklärungen
-Weiterleitung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland
Das vielseitige KOBIK-Team setzt sich aus Netzwerktechnikern, Spezialisten für Internetprotokolle und Informationssicherheit, Juristen, Polizisten und Kriminalanalytikern zusammen. Alle grossen Sprachregionen der Schweiz sind vertreten.
top
Entstehung
Die an sich positiven Eigenschaften des Internets wie der weltumspannende, schnelle und vereinfachte Informationsaustausch erfordern ein Umdenken der Strafverfolgungsbehörden, wenn sie mit den Schattenseiten des Internets konfrontiert sind. Ohne verstärkte nationale und internationale Koordination ist an die Verfolgung der oft grenzüberschreitend handelnden, technisch versierten Täterschaft nicht zu denken.
Eine interkantonale Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Missbrauchs der Informations- und Kommunikationstechnik (BEMIK) erkannte Ende 2001 die missliche Situation und definierte die dringenden polizeilichen Koordinationsbedürfnisse im Bereich der Internetkriminalität. Auf dieser Basis beschlossen das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, bei der Bekämpfung der Internetkriminalität gemeinsam vorzugehen und eine nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität einzurichten.Die rechtliche Grundlage für KOBIK bildet eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen, welche Ende 2001 unterzeichnet wurde und in der Folge von allen Kantonsregierungen ratifiziert wurde. In dieser Vereinbarung wird der Bund ermächtigt, Informations- und Koordinationsaufgaben im Bereich der Internetkriminalität zu übernehmen.Die kriminalpolizeilichen Aufgaben im Bereich der Internetkriminalität werden in der Schweiz jedoch hauptsächlich von den kantonalen Polizeikorps wahrgenommen.
top
